

Nach § 15 der Sachverständigenordnung Bau (SV Bau) bescheinigt der verantwortliche Sachverständige für Vermessung im Bauwesen die Einhaltung der in den Bauvorlagen festgelegten Grundfläche und Höhenlage im Sinn von Art. 72 Abs. 6 Satz 2 BauBO.
Sollte für Ihre Baumaßnahme die Vorlage einer Bescheinigung durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Vermessung im Bauwesen verlangt sein (siehe Baugenehmigung), so übernimmt unser Büro für Sie gerne die Durchführung folgender Arbeiten:
- Überprüfung des Flächenzuschnittes der Grundfläche des Bauvorhabens
- Überprüfung der Lage der Grundfläche im Grundstück
- Überprüfung der Abstände zu den Grundstücksgrenzen sowie Höhenlage
des Gebäudes
- Absteckung der Gebäudefluchten auf das Schnurgerüst und Erstellung einer
Einmeßbescheinigung mit Absteckplan
